Abgeltungssteuer
Zum 01.01.2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen). Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sondern mit einem pauschalen Steuersatz von 25%. Mit dieser im Zuge der Unternehmenssteuerreform eingeführten neuen Form der Besteuerung von Kapitaleinkünften verfolgt der Gesetzgeber vor allem das Ziel, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzpalztes Deutschland zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Mit einem 25%igen Steuerabzug ist zukünftig die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten. Mit diesem Gedanken der Abgeltungswirkung sind eine ganze Reihe bisheriger Regelungen wie z.B. das Halbeinkünfteverfahren und die Geltendmachung von individuell entstandenen Werbungskosten nicht zu vereinbaren. Die Einführung der Abgeltungssteuer macht deshalb eine vollständige Neuregelung des gesamten Systems der Besteuerung von Kapitaleinkünften erforderlich.