Pensionsfonds
Pensionsfonds sind seit 2002 als ein Weg der betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Rechtsansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfond, nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Wechsel der Firma kann die Police mitgenommen werden.
Die Auszahlungen werden als monatliche lebenslange Rente im Alter getätigt. Einmalauszahlungen sind nicht möglich. Maximal 20 Prozent des Kapitals können einmalig in einer Summe zurückgezahlt werden.
Bei Pensionsfonds gibt es die Brutto- und Nettoentgeltumwandlung. Auf der einen Seite werden die Sozialabgaben gespart, auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit der Riesterförderung.